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   BGH, 18.09.2001 - X ZB 19/00   

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https://dejure.org/2001,8111
BGH, 18.09.2001 - X ZB 19/00 (https://dejure.org/2001,8111)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2001 - X ZB 19/00 (https://dejure.org/2001,8111)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2001 - X ZB 19/00 (https://dejure.org/2001,8111)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Begründungsmangel - Erteilung des Streitpatents - Patentansprüche - Patent

  • Judicialis

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6; ; PatG § 109; ; ZPO § 97

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6
    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 18.09.2001 - X ZB 19/00
    Wie die Rechtsbeschwerde mit Recht geltend macht, kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Begründungsmangel in diesem Sinne bei einer vorhandenen Begründung dann vorliegen, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschl. v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), so daß sich in Wirklichkeit nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren.

    Das gleiche gilt, wenn die Gründe inhaltslos bzw. auf eine Wiederholung des Gesetzestextes beschränkt sind (vgl. Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II).

  • BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 18.09.2001 - X ZB 19/00
    Wie die Rechtsbeschwerde mit Recht geltend macht, kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Begründungsmangel in diesem Sinne bei einer vorhandenen Begründung dann vorliegen, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschl. v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), so daß sich in Wirklichkeit nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren.
  • BGH, 14.05.1996 - X ZB 4/95

    "Informationssignal"; Wirksamkeit der Teilung eines Patents

    Auszug aus BGH, 18.09.2001 - X ZB 19/00
    Wie die Rechtsbeschwerde mit Recht geltend macht, kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Begründungsmangel in diesem Sinne bei einer vorhandenen Begründung dann vorliegen, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschl. v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), so daß sich in Wirklichkeit nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 18.09.2001 - X ZB 19/00
    Wie die Rechtsbeschwerde mit Recht geltend macht, kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Begründungsmangel in diesem Sinne bei einer vorhandenen Begründung dann vorliegen, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschl. v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), so daß sich in Wirklichkeit nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren.
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